Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0621-37703295. Da erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und erhalten anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.
Diese Auskünfte sowie die damit verknüpften Aussichten befähigt Sie, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine tiefgründigere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Sonach können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Ludwigshafener Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch untersucht, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei bemerkt, das Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Ludwigshafen zu führen. Genauso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der eigentlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 10.750,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 10.750,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Ludwigshafener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621 37703295
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