Urlaub



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Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird häufig schönste Zeit des Jahres genannt und wer mag dem schon widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten freigestellt, bekommt seine Bezüge weiter und erhält in den meisten Betrieben zuzüglich zum Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld. Dennoch entzünden sich an der Thematik Erholungsurlaub von jeher arbeitsrechtliche Konfliktfelder. Vereinzelt sind es bloß durch Fehleinschätzungen hervorgerufene Missverständnisse, oft geht es jedoch um ernsthafte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern. 

Um derartige Streitereien auszuschließen, sind genaue Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Bedingungen nützlich. Meist genügt ein Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag, um den Urlaubsanspruch herauszufinden. Wenn in diesen nichts findet, gilt für jeden Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zuvörderst muss der Erholungsurlaub vom Beschäftigten beim Arbeitgeber formell beantragt werden – wenn möglich zeitig, am besten gleich zu Beginn des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann sowohl verbal, als auch in Schriftform erfolgen, aber hat jede Variante Nach- und Vorteile. 

Jetzt liegt es am Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen und dem Arbeitnehmer diesen somit zu genehmigen. Die Erlaubnis des Erholungsurlaubs sollte zeitnah erfolgen, damit der Arbeitnehmer diesen planen kann, doch wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt. 

Erahnt der Mitarbeiter eine Ablehnung seines Antrags, und nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller bloß der Gang vors Arbeitsgericht, um seine Urlaubswünsche durchzusetzen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist dringend abzuraten, denn diese führt eventuell unmittelbar zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung. 

Für die Kalkulation des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezogen hat. Das Urlaubsgeld wird vor dem Urlaubsbeginn ausgezahlt. 

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