Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn nötig, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist zweifellos unübersichtlich aufgebaut, weil es trotz einiger Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Drum müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Alle Rechtsquellen finden sich innerhalb der Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene langt. 

Ebenfalls müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Ludwigshafen übernommen werden kann. 

Aber wann ist es unvermeidlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen? Zweifellos dann, wenn es um Bedeutendes geht, wie die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder durchaus nur den guten Ruf. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der Rechtslage kontinuierlich auf dem neuesten Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist bedeutsam, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Ludwigshafener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621-37703295


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