
Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Der Arbeitgeber ist in der Regel ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, ist Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Beim Arbeitnehmer handelt es sich indessen immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Immer wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Inhalte und die Arbeitszeit der Arbeit.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für Arbeitsverträge bestehen zunächst keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Gerade deswegen ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu geben.
Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, außerdem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag.
Die Feststellungen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. In gleicher Weise sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, mitgeteilt werden.
Zum Thema Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls sollten die Angaben zu Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen und Aufwendungsersatz fehlen.
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