Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn Rechtsangelegenheiten zu tätigen sind, werden Anwälte gerufen Mal kann das ein Patentanwalt sein, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen. Darüber hinaus gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Probleme von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Wenn ein Rechtsanwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 für 24 Rechtsgebiete umsetzbar. Wie aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Tarifvertragsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Vorrang hat aber das Individualarbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle belegen, dazu müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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