Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Um ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzulösen, kommt im Arbeitsrecht die Kündigung, also eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, zur Anwendung. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt zweifellos von ihrer Wirksamkeit ab, die wiederum an viele Bedingungen geknüpft ist, entsprechend müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt einige Optionen die Kündigungen zum besseren Verständnis zu unterteilen. Man kann zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung sowie zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung abgrenzen. Darüberhinaus lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die bedeutendste Prämisse für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und anschließend wirklich nicht zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.

Gleicherweise gewichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt viele von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Freilich greift dieser Kündigungsschutz ausschließlich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.

Für ausgewählte Personengruppen gibt es darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. In keinem Fall gekündigt werden dürfen, Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Ludwigshafen einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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