Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das dauerhafte und absichtsvolle Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über eine längere Zeitspanne bezeichnet man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Unter der Benennung Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, die aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein beziehungsreiche Handlungskette, welche allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.

Mobbing im Job wird oftmals durch schlechte Arbeitsorganisation verursacht, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Verhältnissen Machtkämpfe und Fehden verstärkt. Schafft es die Betriebsleitung des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu verändern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Gefüge mit zahllosen möglichen Mitwirkenden, welches es zu begreifen gilt. Ein paar Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie vermuten eventuell ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere es genüsslich beobachten und dazu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen fördern.

Falls ein Arbeitnehmer das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Wenn das nicht hilft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Gemobbte alle Mobbinghandlungen für ein paar Wochen systematisch erfassen, das heißt, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Eigene Wertungen, bloße Vermutungen, Beschimpfungen und Verallgemeinerungen sollten dabei vermieden werden.

Gehen mit den Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ohne Frage in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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