Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Nach Möglichkeit, gleich! Nachdem Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Allerdings gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und aus diesem Anlass ist es nötig unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

So manche Arbeitnehmer verzichten darauf einen Anwalt um Hilfe zu ersuchen, weil sie unverhältnismäßige Honorare befürchten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Nachdem Sie Ihr Problem dargelegt haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Chancen selbst zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, denn es gibt weder Pflicht, noch Notwendigkeit etwas zu unterschreiben. Vielmehr läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Kommunizieren Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese nicht beachtet, verspielt juristische Optionen und riskiert den finanzielle Ansprüche.

Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das heißt für den Arbeitnehmer, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Aber aufgepasst, gibt es doch deutlich kürzere Fristen, welche nach der Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Insofern empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, zügig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Ludwigshafener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0621 37703295


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